Allgemeine Geschäftsbedindungen (AGB)
gütig ab 05.03.2009
1. Rechtswahl künftige Verträge
1.1 Im geschäftlichen Verkehr zwischen Hämmerle Kaffee GmbH und deren Vertragspartnern (Käufern) gelten nur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Preise
2.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
2.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Gefahrtragung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
3.2 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
3.3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
4. Folgen von Pflichtverletzungen
4.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich der Hämmerle Kaffee GmbH eine Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsmäßiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen: andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Hämmerle Kaffee GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oderLieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt die Hämmerle Kaffee GmbH die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5. Verlängerung der Lieferzeit
5.1 Verhindern eine bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder andere von der Hämmerle Kaffee GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung ihrer Lieferpflicht, so verlängert sich die Lieferzeit so lange, wie das entsprechende Leistungsverhältnis andauert, maximal jedoch um zwei Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist die Hämmerle Kaffee GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Dem Käufer stehen in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche zu.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Hämmerle Kaffee GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung aller bei Lieferung offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
6.2 Wird die von der Hämmerle Kaffee GmbH gelieferte Vorbehaltsware mit im fremden Eigentum stehender Ware vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Vermischung zu.
6.3 Der Käufer darf die Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiter veräußern. Er tritt schon hiermit die sich aus einer solchen Weiterveräußerung ergebenden Forderungen gegen seine Abnehmer in voller Höhe, also nicht nur dem anteiligen Warenwert, an die Hämmerle Kaffee GmbH ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
6.4 Der Käufer ist nur solange zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.5 Soweit im Empfängerland eine so weit gehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nicht möglich ist, bleibt die gelieferte Ware jedenfalls bis zu ihrer vollen Bezahlung im Eigentum der Hämmerle Kaffee GmbH.
6.6 Der Käufer verpflichtet sich, die Hämmerle Kaffee GmbH sofort zu benachrichtigen, falls deren Vorbehaltware von dritter Seite gepfändet oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird bzw. eine solche Maßnahme angekündigt oder zu erwarten ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung von deren Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Übersteigt der Wert der der Hämmerle Kaffee GmbH gegebenen Sicherheit die Höhe der zu sichernden Forderung um 10% verpflichtet sich die Hämmerle Kaffee GmbH, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freizugeben.
7. Zahlung und Zahlungsverzug
7.1 Der Käufer verpflichtet sich, die vereinbarten Zahlungskonditionen fristgerecht einzuhalten.
7.2 Der Käufer gerät 14 Tage nach Überschreitung der vereinbarten Zahlungskonditionen in Verzug. Pro erfolgter Mahnung verpflichtet sich der Käufer EUR 6,- zu bezahlen.
7.3 Liegt Zahlungsverzug vor oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu beeinträchtigen, ist die Hämmerle Kaffee GmbH berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
7.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ferner ist er zu einer Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn es auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
8. Persönliche Daten des Käufers
8.1 Die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen persönlichen Daten des Käufers werden bei uns gespeichert.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Hämmerle Kaffee GmbH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort der Auftragsdurchführung und der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Bludesch.
9.2 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
9.3 Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
9.4 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.